Werkstätten im Notbetrieb

19.03.2020
Das Gemeinschaftswerk stellt seine Werkstätten auf Notbetrieb um. Die Regelung gilt ab Montag, 23. März.

Eine Notbetreuung ist gewährleistet. Das betrifft die Westpfalz-Werkstätten in Landstuhl und Kaiserslautern, DiPro in Kaiserslautern und Ramstein-Miesenbach, die Ludwigshafener Werkstätten in Ludwigshafen und Schifferstadt. Die Blieskasteler Werkstätten haben aufgrund der Verordnung der saarländischen Landesregierung bereits seit Mittwoch, 18. März, für Werkstattbeschäftigte geschlossen.