Zuverdienst

Begegnung und sinnvolle Beschäftigung

Menschen mit psychischer Beeinträchtigung haben bei uns die Möglichkeit, bis zu drei Stunden am Tag einer freiwilligen Beschäftigung in den Einrichtungen des Gemeinschaftswerks nachzugehen. Zusätzlich zu staatlichen Transferleistungen erhalten sie dann eine kleine Aufwandsentschädigung. Die Zuverdienst-Möglichkeit richtet sich vor allem an Menschen, die aufgrund einer chronischen psychischen Beeinträchtigung nicht die Anforderung einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung erfüllen können.